Verfassungsbeschwerde

Grundgesetz Art. 146 bestimmt, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliert, an dem das Wiedervereinigte Deutsche Volk über eine gemeinsame Verfassung abgestimmt hat. Bisher gibt es keinerlei Initiative des Parlaments, das in die Wege zu leiten.


Uwe Kranz, ltd. Ministerialrat a. D., die Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein und weitere 35 Bürger haben mit Rechtsanwalt Friedemann Willemer aus Zittau am 13. September 2023 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben.

Das Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gebieten möge, nach über 30 Jahren seit Vollendung der Einheit Deutschlands, Artikel 146 Grundgesetz zu aktivieren und damit dem deutschen Volk, alleiniger Träger der Staatsgewalt, die Gelegenheit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Ich erwarte nichts. Wir können die Herrschenden nicht zur Wahrheit zwingen, aber zu immer unverschämteren Lügen (U. Meinhof) angesichts stromlinienförmig argumentierenden Bundesverfassungsgerichts. Ungeachtet dessen ist Überraschung jederzeit möglich.

Nachtrag 24.09.2023 https://gettr.com/post/p23zebab185

Freitag, den 22. September 2023, um 12 Uhr 04