Eine Nachricht vom 10.9.2005 besagt, dass ein Berufungsgericht in Virginia entschieden hat, dass ein „Terrorverdächtiger“ ohne Anklage festgehalten werden darf; allerdings „nicht endlos“. Begründung: in „Kriegszeiten“ sei das die einzige Art, die USA vor Terror zu schützen.

Dazu mein Kommentar:

  1. Erst eine „Anklage“ macht einen „Verdächtigen“ zu einem solchen.

    Der Verzicht auf „Anklage“ bedeutet Verzicht auf regulären „Verdacht“ und demzufolge auf Rechtmäßigkeit. Diese wird ersetzt durch Beliebigkeit.

  2. Die USA sind nicht im Kriegszustand. Deshalb greift die Begründung „Kriegszeiten“ nicht.

    (Außer, die hätten letzte Nacht einen neuen Krieg angefangen, von dem ich Langschläfer noch nichts mitgekriegt hab. Aber glaub ich nicht richtig.)

  3. Die Festsetzung solle „nicht endlos“ sein.

    Dazu habe ich keinerlei Quantizierung gehört, aber spätestens bei Ableben des Gefangenen hört sie auf. (Im vorliegenden Fall ging es um eine 3-jährige Einzelhaft ohne Anklage.)

Also

Im letzteren Fall empfehle ich jedem: macht einen Bogen um die Staaten, sie sind nicht mehr sicher!

(Ursprung – 30.10.2007)

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